c) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Website von Libal Consulting unter libal-consulting.de eingesehen und gegebenenfalls ausgedruckt werden.
2. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor.
3. Libal Consulting ist für die Rechnungsstellung und Einziehung der Zahlung zuständig. Ist mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung auf das Konto Philipp Libal, N26 BANK AG, IBAN: DE79 1001 1001 2673 6191 89, BIC: NTSBDEB1XXX, zu überweisen.
4. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5. Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt.
Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes:
Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
6. Sämtliche in den Angebotslisten genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der entsprechenden Versandkosten.
7. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist Libal Consulting berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
1. Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang beim Anbieter, es sei denn, es ist ein anderer Beginn vereinbart.
2. Der Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung für unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Bei der einmaligen Buchung von Bausteinen endet der Vertrag mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Anbieter.
3. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Vertragspartei ist im Falle eines Widerspruchs des Kunden gemäß § 12 unter Beachtung der dort genannten Frist möglich. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.
§ 7 Zahlungsverzug, Inkasso
1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
2. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.
3. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Dienstleistungen (und Seminare) von Libal Consulting sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Libal Consulting übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine.
2. Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der Seminare und gebuchten Bausteine verbunden ist. Dem Anmelder/ Kunden werden die entsprechenden Bausteine im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.
3. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
4. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.
5. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
6. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Seminarunterlagen verbleiben beim Anbieter/Verkäufer. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.
2. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einschließlich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ist Homburg Saar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 12 Vertragsanpassungen
Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.
§ 13 Widerrufsrecht
1. Für den Fall, dass der Kunde/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
2. Der Kunde/Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde/Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, die Agentur Libal Consulting, per E-Mail informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde/Auftraggeber ohne Angabe von Gründen über die Ausübung des Widerrufsrechts den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4. Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
§ 14 Salvatorische Klausel
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
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